Unser Service

Sie gehören der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg an und benötigen Fördergelder für Ihr wissenschaftliches Vorhaben?

Dann kann Ihnen der Universitätsbund unter Umständen mit einer Unterstützung weiterhelfen.
Antragsberechtigt sind alle hauptamtlichen Professorinnen und Professoren der FAU. Wenn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Anträge stellen wollen, müssen zuständige Professorinnen und Professoren diese durch ein Unterstützungsschreiben mittragen.

Der Universitätsbund hilft, wenn…

  • … keine ausreichenden staatlichen Mittel vorhanden sind zur Finanzierung von z.B. Literatur für Institutsbibliotheken in dringenden begründeten Fällen oder zum Ersatz von defekten/veralteten Geräten bzw. Neuanschaffung.
  • … bei einem drittmittelgeförderten Forschungsprojekt einzelne Geräte von einer möglichen Förderung mit dem Hinweis ausgeschlossen werden, dass es sich dabei um Grundausstattung handelt.
  • … eine Anschubfinanzierung es ermöglicht, einen aussichtsreichen größeren Förderungsantrag zu stellen.
  • … mit relativ bescheidenen Mitteln eine große Öffentlichkeitswirkung bzw. wissenschaftliche Aufmerksamkeit erzielt wird; dies kann auch eine Unterstützung von Publikationen und Druckkosten begründen.
  • … ein neu berufener Professor (v.a. W2) unzureichende Mittel hat, um ein interessantes Forschungsgebiet aufzubauen.
  • … es um qualitative Verbesserung der Lehre in besonders begründeten Fällen geht.

Personalkosten, vor allem für die Geisteswissenschaften, werden nur dann gefördert, wenn es sich um ein spezielles Projekt handelt, die Förderung längstens ein Jahr erfolgen soll und pro Monat lediglich bis zu 1.000 Euro gezahlt werden.

Wann kann der Universitätsbund nicht helfen?

Der Universitätsbund gewährt in der Regel keinen Zuschuss für:

Reisekosten, Druckkosten und Einbindearbeiten für Festschriften und Dissertationen, periodisch anfallende Ausgaben, Gastvorträge, Kongresse, Projekte mit unklarer Gesamtfinanzierung, Beträge über 15.000 Euro oder bereits einmal abgelehnte Anträge.

Antragsfristen

Bitte reichen Sie Anträge jeweils vor den Sitzungen zu folgenden Terminen – gerne per E-Mail – ein (Achtung: Die Fristen sind Ausschlussfristen!):

·  14. März 2024 (für die Vorstandssitzung am 11.04.2024)

·  17. Juni 2024 (für die Vorstandssitzung am 15.07.2024)

·  31. Oktober 2024 (für die Vorstandssitzung am 28.11.2024)

Adresse für die postalische Einreichung:

Universitätsbund Erlangen-Nürnberg e. V.
Schlossplatz 4
91054 Erlangen

Wir beraten Sie gerne!

Ihr Kontakt:

Gerhard Scherger (Leiter Referat H 2)
Tel.: 09131/85-26642
Mail: gerhard.scherger@fau.de

Katrin Lindner
Tel: 09131/85-22530
Mail: unibund@fau.de

Downloads

Hier finden Sie wichtige Informationen und Formulare für Ihren Förderantrag.

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